Projektstatus

Für die Erweiterung Kaunertal wurde die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) eingereicht, derzeit prüft die Behörde die Vollständigkeit der Unterlagen.
Seiten
umfassen die Fachbeiträge zu den
Schutzgütern nach UVP-Gesetz
Pläne
zum Pumpspeicher Versetz wurden für 
die Vorlage bei der Behörde erstellt

Wie sehen die nächsten Schritte im Verfahren zum Pumpspeicher Versetz aus, wo bekommt man weitere Informtionen und wie kann man sich einbringen? - Diese und weitere Fragen beantwortet der UVP-Experte Dipl.-Ing. Oliver Rathschüler in der Rubrik: Nachgefragt...


Das Umweltverträglichkeitsverfahren 

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erfolgt durch die zuständige Behörde. Im Fall der Erweiterung Kaunertal ist das die Tiroler Landesregierung. Auf fachlicher Grundlage einer Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) werden im Rahmen dieses Verfahrens sämtliche Umweltauswirkungen von Vorhaben geprüft.

Alle Unterlagen werden öffentlich aufgelegt. Die Öffentlichkeit umfasst nicht nur die direkt vom Vorhaben betroffene Bevölkerung, sondern auch die Umweltanwaltschaft und die Umweltorganisationen. Diese sind im Rahmen von Bürgerbeteiligungen und öffentlichen Erörterungen in die UVP integriert.

x Fußnote:
Beteiligte können gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Rechtsmittel erheben. Konkret kann eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof oder eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht werden.