TIWAG

Das Umweltverträglichkeitsverfahren

Dauer 2:15 min

Umweltverträglichkeitsverfahren – ein
bekannter Begriff, aber was steckt genau
dahinter und wie läuft so etwas eigentlich ab?
Ein komplexes Verfahren hier im Film einfach
erklärt.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Fußnote

Beteiligte können gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
Rechtsmittel erheben. Konkret kann eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof
oder eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht werden.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erfolgt durch die zuständige Behörde. Im Fall des Erweiterungsprojekts Kühtai ist das die Tiroler Landesregierung.
Auf fachlicher Grundlage einer Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) werden im Rahmen dieses Verfahrens sämtliche Umweltauswirkungen großer (Bau-)Vorhaben geprüft.
Alle Unterlagen werden öffentlich aufgelegt. Die Öffentlichkeit umfasst nicht nur die direkt vom Vorhaben betroffene Bevölkerung, sondern auch die Umweltanwaltschaft und die Umweltorganisationen, ist im Rahmen von Bürgerbeteiligungen und öffentlichen Erörterungen in die UVP integriert.

Wesentliche Merkmale einer UVP sind:
• Die Feststellung und Bewertung der mittelbaren
wie unmittelbaren Umweltauswirkungen.

 

• Die Prüfung von Maßnahmen, durch die
schädliche oder belastende Auswirkungen des
Projekts auf die Umwelt verhindert, vermindert
oder ausgeglichen werden.

• Ebenso die Prüfung von Maßnahmen, mit denen
günstige Auswirkungen des Vorhabens
sogar noch vergrößert werden können.
• Die Untersuchung und Bewertung der Vor- und
Nachteile von Alternativen zum Vorhaben.
Für die Erstellung des Umweltverträglichkeitsgutachtens
(UVGA) unterziehen die von der Behörde
bestellten unabhängigen Prüfgutachter
die Umweltverträglichkeitserklärung einer besonders
kritischen Prüfung. Auf dieser Basis
und nach einer mündlichen Verhandlung mit allen
Beteiligten erstellt die Behörde den UVP-Genehmigungsbescheid.

 

 

 

Die Umweltverträglichkeitserklärung

Neben der Vorhabensbeschreibung muss bei
spezifischen, meist großen Bauvorhaben durch
den jeweiligen Projektwerber bei der zuständigen
Behörde zusätzlich auch eine Umweltverträglich-
keitserklärung (UVE) eingereicht werden.
Im Fall des Erweiterungsprojektes Kühtai
ist die TIWAG Projektwerberin und die Tiroler
Landesregierung die Behörde.
Eine UVE muss eine detaillierte Beschreibung
des Vorhabens umfassen, gleichzeitig werden
auch die geprüften alternativen Lösungsmöglich-
keiten aufgezeigt. Ausgehend von einer
Darstellung des Ist-Zustands werden die Aus-

wirkungen des Vorhabens beschrieben sowie
Maßnahmen zu deren Vermeidung, Verringerung
und Ausgleich entwickelt. Ergebnis der
UVE ist die Beurteilung der Umweltverträglichkeit
der Auswirkungen des Vorhabens.
Inhaltlich gliedert sich eine UVE in eine Vielzahl
von Fachbeiträgen zu verschiedenen Schutzgütern,
die durch das Umweltverträglichkeitsgesetz
2000 vorgegeben sind. Schutzgüter sind
Menschen, die biologische Vielfalt einschließlich
der Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume,
Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima,
Landschaft sowie Sach- und Kulturgüter.